20% Hochzeitsbonus

Unser Geschenk für zukünftige Hochzeitspaare!

Wir möchten angehenden Hochzeitspaaren etwas Gutes tun. Heiratswillige können ihre persönliche WeddingCard beantragen. Diese Karte kann von Dir und von allen Freunden und Bekannten genutzt werden. Also: Für alle Einkäufe, die von den „Heiratswilligen“ und den „Schenkern“ über die WeddingCard abgerechnet werden, bekommt das Hochzeitspaar den Bonus als Gutschein ausgezahlt. Nach der Hochzeit werden die Umsätze*, die unter Vorlage der WeddingCard getätigt wurden, addiert. 20 Prozent dieses Betrages werden an das Hochzeitspaar als Gutschein ausgegeben. *Es gelten die WeddingCard Aktionsbedingungen.

    Die DSBO / QuadrO stellt dem Brautpaar, nach der Vorlage der Heiratsurkunde, einen Einkaufsgutschein im Wert von 20% der über das Kundenkonto der WeddingCard gekauften Waren aus.

    • § 1 Beginn der Aktion: Die Aktion beginnt mit der Übergabe der WeddingCard an den Kunden. Bonusberechtigte Artikel: Alle über das Kundenkonto der WeddingCard gekauften Artikel. Ausgenommen hiervon sind bereits reduzierte und preisgebundene Artikel sowie die Marken Satch und ergobag.

    • § 2 Einkauf: Alle Waren werden in Bar oder per EC-Card bezahlt.

    • § 3 Einkaufsberechtigte Personen: Einkaufsberechtigt ist das Brautpaar, sowie Ihre Verwandten und Freunde. Ihr WeddingCard Kundenkonto: Um die Abrechnung nach dem Aktionszeitraum erstellen zu können, müssen die gekauften Artikel über Ihr WeddingCard Kundenkonto berechnet werden. Hierzu muss zwingend die WeddingCard vor dem Zahlen an der Kasse vorgelegt werden. Wird die WeddingCard nicht vorgelegt, kann auf dem Kundenkonto keine Bonusgutschrift erfolgen. Ein nachträgliches Verbuchen gekaufter Waren auf dem WeddingCard Kundenkonto ist nicht möglich.

    • § 4 Ende der Aktion: Die Bonusaktion endet mit dem Tag der standesamtlichen/kirchlichen Hochzeit. Die WeddingCard verliert zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

    • § 5 Abrechnung: Bei Vorlage der Heiratsurkunde stellt die DSBO/QuadrO einen Einkaufsgutschein im Wert von 20% der Einkäufe als Hochzeitsbonus aus. Die Abrechnung muss innerhalb 60 Tage nach der standesamtlichen/kirchlichen Hochzeit erfolgen. Eine spätere Abrechnung sowie Barauszahlung ist nicht möglich.

    • § 6 Kombination mit anderen Aktionen: Eine Kombination mit anderen Aktionen ist nicht möglich

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